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Staatsanwaltschaft: 19-Jährige getötet: Vorwuf des heimtückischen Mordes

Im Prozess gegen einen früheren Fußballtrainer, der seine 19-Jährige Geliebte aus Klötze in der Altmark getötet und anschließend in Niedersachsen verbrannt und vergraben haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe. Es handele sich um heimtückischen Mord, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer. Die Tat sei durchdacht gewesen und nicht impulsiv geschehen.

Im Prozess gegen einen früheren Fußballtrainer, der seine 19-Jährige Geliebte aus Klötze in der Altmark getötet und anschließend in Niedersachsen verbrannt und vergraben haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe. Es handele sich um heimtückischen Mord, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer. Die Tat sei durchdacht gewesen und nicht impulsiv geschehen.

Die Verteidigung sieht in dem Indizienprozess gegen den 43 Jahre alten Angeklagten dagegen keine Mordmerkmale. Es habe sich um eine toxische Beziehung gehandelt. Die Getötete habe den Angeklagten mit einem Messer bedroht, sie habe wahnhaft schwanger werden wollen. Die Verteidigung forderte daher eine angemessene Strafe wegen Totschlags.

Der Angeklagte, der früher Trainer im Fußballverein der Getöteten war, hatte sich im Verlauf des Prozesses schriftlich über seine Anwälte zur Tat geäußert und zugegeben, mit dem Messer auf die junge Frau eingestochen zu haben. Vor der Urteilsverkündung äußerte er sich erstmals auch selbst zur Tat. Es tue ihm unendlich leid, sagte der 43-Jährige. Er habe in Panik gehandelt. Das Urteil wird im Laufe des Nachmittags erwartet.

Der Prozess um das 19-jährige Mädchen hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die junge Frau wurde wochenlang vermisst. Ihre Leiche wurde mit 32 Stichverletzungen schließlich in einer Kiesgrube in Niedersachsen gefunden. Der Angeklagte hatte zugegeben, die Frau getötet, verbrannt und anschließend vergraben zu haben.