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Ministerium: Privatfirmen sollen Dateien nicht dauerhaft auswerten

Niedersachsens Justizministerium plant keine dauerhafte und nachhaltige Vergabe der Auswertung von kinderpornografischen Dateien an private Firmen. Die Fremdvergabe zur Entschärfung von Belastungsspitzen werde als sinnvoll erachtet, jedoch nicht als grundsätzliche Entlastung in sämtlichen Verfahren, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitag). Die Zusammenarbeit mit Drittfirmen sei unkompliziert, die Ergebnisse seien nicht schlechter als bei polizeilicher Auswertung gewesen.

Niedersachsens Justizministerium plant keine dauerhafte und nachhaltige Vergabe der Auswertung von kinderpornografischen Dateien an private Firmen. Die Fremdvergabe zur Entschärfung von Belastungsspitzen werde als sinnvoll erachtet, jedoch nicht als grundsätzliche Entlastung in sämtlichen Verfahren, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitag). Die Zusammenarbeit mit Drittfirmen sei unkompliziert, die Ergebnisse seien nicht schlechter als bei polizeilicher Auswertung gewesen.

Dem Bericht zufolge hatte das Ministerium bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Staatsanwaltschaft Hannover damit beauftragt, in parallelen Ermittlungen zu prüfen, ob private Firmen kinderpornografische Dateien ebenso gut und schnell auswerten wie Polizei und Staatsanwaltschaft. Zur Staatsanwaltschaft Hannover zählt die landesweite Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften. Die Zentralstelle wurde angesichts steigender Fallzahlen aufgestockt.

2022 habe es etwa 13 000 Verfahren gegeben, davon 10 000 neue, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Zeitung. 2016 seien es erst 1630 Verfahren gewesen. Das Projekt sei auch eine Bestätigung der eigenen Arbeit, betonte die Sprecherin: „Die Auswertung der privaten Firmen war nicht schneller als bei der Polizei.“