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Ex-Partner von Bushido: Der Prozess gegen Abou-Chaker ist ein Fall von Sippenhaftung

Wegen einer Lappalie steht Arafat Abou-Chaker seit fast dreieinhalb Jahren vor Gericht. Freitag hält die Verteidigung ihre Plädoyers. Eigentlich hätte der Prozess niemals so lange dauern dürfen, meint unser Autor.

Stellen Sie sich vor, Sie hätten im Streit eine halbvolle Plastikflasche nach Ihrem besten Freund geworfen. Würden Sie angeklagt? Kämen Sie wegen sowas vor Gericht? Deutsche Gerichte sind stärker überlastet als die Bahn und produzieren folgenschwere Verspätungen. Die Justiz hat Besseres zu tun, als sich mit solchen Lappalien aufzuhalten.

Doch genau dieser Fall wird vor dem Berliner Landgericht verhandelt, in einer Instanz, die eigentlich für echte Schwerverbrechen vorgesehen ist. Das hohe Gericht tagt in demselben Gerichtssaal, in dem auch Erich Honecker auf der Anklagebank saß. Und der Prozess dauert inzwischen fast dreieinhalb Jahre. Genau so lange wie die Nürnberger Prozesse. „Der Fall wäre niemals vor dem Landgericht angeklagt worden, wenn der Angeklagte nicht Arafat Abou-Chaker heißen würde“, sagt Ria Halbritter, Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen. 

Das Finale des Gerichtsschauspiels ist nahe. Oberstaatsanwältin Petra Leister hat in ihrem Plädoyer vier Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Für heute wird mit Spannung auf die Plädoyers der Verteidigung gewartet. Das Urteil fällt vermutlich am 5. Februar.

Der Angeklagte: Arafat Abou-Chaker

Arafat Abou-Chaker ist 47 Jahre alt und deutscher Staatsbürger. Er gilt als Oberhaupt einer bundesweit bekannten Großfamilie. Einige seiner Brüder und Cousins saßen bereits mehrfach im Gefängnis, doch er selbst ist nicht vorbestraft. Seit zwei Jahrzehnten beschattet die Berliner Polizei den Familienvater fast lückenlos. Sie verfolgte ihn auf Urlaubsreisen, hörte sein Telefon ab und durchleuchtete seine Konten. Nach diversen Hausdurchsuchungen kennen die Ermittler inzwischen jede Schublade in seinem Haus. Das Ergebnis der XXXL-Ermittlungen: Spesen. Entweder die Berliner Polizei ist unfähig, oder Arafat Abou-Chaker ist nicht der gefährliche Schwerverbrecher, als den die Staatsanwaltschaft ihn darstellt. Mehr als vier Jahre Haft für Ex-Manager von Bushido gefordert16:55

Aus Sicht des Rechts – und nur darum darf es der Justiz gehen – gibt es keine Veranlassung, mit dem Bürger Abou-Chaker anders umzugehen als mit Ihnen oder mit mir. Dass er dennoch in den Genuss einer Sonderbehandlung kommt, dafür gibt es nur eine Erklärung: Arafat Abou-Chaker ist Mitglied eines Clans. Früher nannte man das Sippe. Die Anklage und der gesamte dreieinhalbjährige Prozess erfüllen den Tatbestand der Sippenhaftung.

Über viele Jahre waren Anis Ferchichi, besser bekannt als Bushido, und Arafat Abou-Chaker die besten Freunde und erfolgreiche Geschäftspartner. Zusammen wurden sie reich und berühmt. Als die Freundschaft zerbrach, wollte Bushido auch geschäftlich getrennte Wege gehen. Sein Ex-Partner hätte gerne weiter zusammen Geld verdient. Um seinem Wunsch Nachdruck zu verleihen, so behauptet es Bushido, habe Arafat Abou-Chaker ihn am 18. Januar 2018, zusammen mit Arafats Brüdern Nasser und Yasser, in seinem Büro vier Stunden lang eingesperrt, beleidigt, bedroht und mit einem Stuhl angegriffen. Nicht zu vergessen: die Sache mit der Plastikflasche. Das ist der Kern der Anklage. Weil es dabei um viel Geld geht, wertet die Staatsanwaltschaft die angebliche Auseinandersetzung als versuchte schwere räuberische Erpressung.

Bushido hat sich einst gerühmt, ein begnadeter Lügner zu sein, der jeden Lügendetektor austricksen kann. Das vertrauenswürdige Multitalent ist Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, mit dessen Aussage das gesamte Verfahren steht. Oder fällt. An insgesamt 28 Verhandlungstagen unterhielt der Entertainer im Zeugenstand das Publikum im Gerichtssaal. Seine Ehefrau Anna-Maria Ferchichi, die bei der angeblichen Tat gar nicht anwesend war, durfte an fünf Prozesstagen über pikante Details ihres Ehelebens berichten. Während des Prozesses hat Frau Ferchichi Drillinge geboren. Inzwischen können die Kinder längst laufen.

Die entlastende Tondatei

Im Februar anno 2022 berichtete der stern exklusiv über eine Audiodatei von der fraglichen Zusammenkunft am 18. Januar 2018. Inzwischen hat Arafat Abou-Chaker zugegeben, dass er etliche Treffen mit Bushido mit seinem I-Phone heimlich aufgezeichnet hatte. „Erst ficke ich deine Mutter, dann ficke ich deinen Vater, dann ficke ich deine Kinder, und wenn ich damit fertig bin, ficke ich dich.“ Das war eine der Drohungen, die Anis Ferchichi in seinen Aussagen immer wieder wörtlich zitierte.

Doch auf der Aufnahme sind die markigen Worte nicht zu hören und auch keine der vielen anderen Beleidigungen, Drohungen und nicht die Angriffe, über die der Kronzeuge vor Gericht teilweise unter Tränen ausgesagt hat. Nach Bushidos Darstellung dauerte das Treffen etwa viereinhalb Stunden. Auf dem Band endete es bereits nach zwei Stunden damit, dass sich Bushido und Arafat Abou-Chaker laut schmatzend küssen.

Jedes andere Verfahren würde spätestens an dieser Stelle mit dem Freispruch der Angeklagten enden. Die Audiodatei muss man als schlagenden Beweis für die Unschuld von Arafat Abou-Chaker und die seiner mitangeklagten Brüder werten. Solche Tonaufnahmen spielen immer häufiger eine Rolle in Gerichtsverfahren, aber so gut wie nie wird ihre Echtheit überprüft. Auch in diesem Prozess wurden diverse Audiodateien als Beweismittel zugelassen und abgespielt. Dennoch beauftragte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk einen unabhängigen Gutachter aus Wien, der diese eine Audiodatei über viele Wochen eingehend untersuchte. Der Experte kritisierte zwar die technische Qualität der Aufnahme und die vielen Störgeräusche, doch eine Manipulation konnte er nicht feststellen.

„Wenn die Staatsanwaltschaft ihren Job ernst nehmen würde, hätte sie spätestens nach der gutachterlichen Auswertung des Tonbandes ein Ermittlungsverfahren gegen Bushido wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage einleiten müssen. Ein Anfangsverdacht besteht allemal“, sagt die Vorsitzende der Anwaltsvereinigung, Ria Halbritter.

Entweder Fälschung des einen oder Lüge des anderen

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder hat Bushido den Ablauf des gesamten Treffens weitgehend frei erfunden und die Staatsanwaltschaft sowie das Gericht über Jahre dreist angelogen. Oder Arafat Abou-Chaker hat die Audiodatei so professionell fälschen lassen, dass selbst der Gutachter ihn nicht überführen konnte. Einer von beiden hat die Staatsanwaltschaft vorgeführt, in einem Symbolverfahren gegen die sogenannte „Clankriminalität“. Beides, das Fälschen von Beweismitteln sowie das Lügen vor Gericht sind erhebliche Straftaten, für die eine größere kriminelle Energie nötig ist als für eine Attacke mit einer Plastikflasche. Das darf sich keine Staatsanwaltschaft bieten lassen. Sie muss ermitteln, wer sie vor Gericht und der Öffentlichkeit lächerlich gemacht hat.

Auf Anfrage teilt die Berliner Staatsanwaltschaft dem stern jedoch mit, dass sie in dieser Sache gegen keinen der beiden ermittelt. Oberstaatsanwältin Petra Leister hat in ihrem Plädoyer beteuert, sie glaube weiterhin der Aussage ihres Kronzeugen Anis Ferchichi. Den Gesetzen der Logik folgend muss sie also zwangsläufig davon ausgehen, dass irgendjemand die Audiodatei gefälscht hat. Zur Überraschung teilt die Staatsanwaltschaft dem stern jedoch mit: „Ein Tatbestand ´Fälschung von Beweismitteln´ ist hier nicht bekannt.“ Auf deutsch:  Die Staatsanwaltschaft wertet die Audiodatei nicht als Fälschung. 

Das Nichtermitteln wegen des Fälschens der Audiodatei kann man getrost als Indizienbeweis werten. Die Untätigkeit zeigt die Zweifel von Oberstaatsanwältin Petra Leister an ihrem eigenen Fall. Sie traut ihrem Kronzeugen nicht wirklich. Weitere Ermittlungen würden indes ihren eigenen Gesichtsverlust, den ihrer Behörde und der beteiligten Kriminalbeamten nur verschlimmern. Deckel drauf. Der erfahrenen Jägerin muss längst klar sein, dass sie sich von einem gerissenen Schauspieler Bushido hat benutzen lassen, dass sie sich in einem Fall verrannt hat, der keiner ist. Statt das zuzugeben, vor sich und vor dem Gericht, fordert sie vier Jahre und vier Monate Haft für einen Angeklagten mit Nachnamen Abou-Chaker.Bushido und die Steuern 11.40

Der Kampf gegen die sogenannte „Clankriminalität“ genießt bei den Strafverfolgungsbehörden sehr hohe Priorität. Mit Leuchtturmverfahren wie das gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder soll jungen Männern aus Zuwandererfamilien gezeigt werden, wie der Rechtsstaat mit Straftaten umgeht. Doch welches Signal muss nach dem dreieinhalbjährigen Verfahren bei denen ankommen, die man als „Clanmitglieder“ bezeichnet? Welche Lehren können sie ziehen?

Die Staatsanwaltschaft biegt die Regeln bis an die Grenze. Devise: Den Täter haben wir, jetzt brauchen wir nur noch eine Tat. 

Vor Gericht werden Lappalien zu Mammutverfahren aufgeblasen, die mit Schwerkriminalität oder gar Organisierter Kriminalität nichts zu tun haben.

Selbst Unschulds-Beweise helfen den Angeklagten nicht.

Die Länge der Verfahren ist die eigentliche Strafe. Wenn man über Jahre mehrmals in der Woche auf der Anklagebank sitzt, nicht arbeiten kann und seinen Namen ständig in der Zeitung liest, ist es am Ende fast zweitrangig ist, ob man verurteilt oder freigesprochen wird. 

 

Walter Wüllenweber recherchiert zusammen mit Uli Rauss und Stefan Doblinger seit über zehn Jahren zu den Temenkomplex Bushido/Abou-Chaker für den stern.