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Prozess in Lübeck: Missbrauchte ein Staatsanwalt seinen achtjährigen Sohn?

Vor dem Landgericht Lübeck muss sich ein ehemaliger Staatsanwalt wegen schweren sexuellen Missbrauchs seines Sohnes verantworten. Es dauerte fast vier Jahre, bis es zum Prozess kam – die Staatsanwaltschaft Kiel stellte das Verfahren gegen den Kollegen mehrfach ein.

Über drei Stunden streiten die Anwälte des Angeklagten und die der Nebenklage mit dem Gericht. Sie wollen die Öffentlichkeit ausschließen. Der Prozess ist delikat: Vor dem Landgericht Lübeck sitzt ein ehemaliger Staatsanwalt auf der Anklagebank. Er soll im März 2019 seinen damals achtjährigen Sohn sexuell missbraucht haben. Der heute 52-jährige Jurist behauptet allerdings, dass er sich an nichts erinnern könne, weil er die Tat als Schlafwandler begangen habe. Dreimal stellte die Staatsanwalt Kiel das Verfahren ein. Ein Gutachter hatte dem Mann eine Sexomnia bescheinigt. Bei dieser Störung initiieren die Betroffenen Sex im Schlaf, ohne sich später daran erinnern zu können.

Staatsanwaltschaft Kiel stellte das Verfahren mehrmals ein

Vier Jahre lang kämpfte die Lübecker Anwältin Lena Alpay-Esch, die das Kind vertritt, gegen die Einstellung. Mit Erfolg. Das Klagerezwingungsverfahren, das ihr Kieler Kollege Wolf Molkentin führte, brachte den Staatsanwalt schließlich auf die Anklagebank. Klageerzwingungsverfahren haben so gut wie keine Chancen. Das macht diesen Prozess so besonders. Und die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Kiel einen Kollegen mit Samthandschuhen angefasst hat. 

Der ehemalige Staatsanwalt wird von Promi-Anwalt Johann Schwenn vertreten, bekannt durch das Verfahren gegen Wettermann Jörg Kachelmann. Er fürchtet eine „unzumutbare Anprangerung“ seines Mandanten „durch die Massenmedien“. Alpay-Esch und Molkentin wollen die Öffentlichkeit teilweise ausschließen, um das Kind zu schützen. Doch die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz bleibt hart: Der Prozess soll öffentlich geführt werden. Sie will kein „Geheimverfahren“. „Wir müssten sonst alle Verfahren, in denen es um sexuellen Missbrauch geht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen.“ Das öffentliche Interesse überwiege. Journalisten und Zuschauer dürfen bleiben. 

Anklage musste erzwungen werden

Als Staatsanwalt Axel Bieler aus Kiel die erzwungene Anklage verliest, wird klar, warum Schwenn die Öffentlichkeit für seinen Mandanten scheut. Laut Anklage bestand der schwere sexuelle Missbrauch aus mehreren Handlungen. Das Kind wachte in jener Nacht auf, versuchte sich zu wehren, trat nach dem Vater. Der Staatsanwalt kniete sich auf die Beine des Kindes, zwang ihm seinen Willen auf, artikulierte, was das Kind tun sollte. Kann ein Schlafwandler derart komplexe Handlungen ausführen und kommunizieren, ohne wach zu werden und sich später zu erinnern? Das wird die zentrale Frage sein, die der Prozess klären muss.

Als erste Zeugin wird eine Ex-Freundin des Staatsanwalts gehört. Sie lernte den Angeklagten im Jura-Studium kennen, lebte ein paar Jahre mit ihm zusammen. Es sei vorgekommen, dass er nachts Sex mit ihr gehabt habe, ohne es zu merken. Die Juristin hatte sich ein halbes Jahr nach der Tat als Zeugin angeboten. Ein gemeinsamer Freund, ebenfalls Jurist und Anwalt, hatte sie angesprochen. Pikant: Dieser Freund hatte den Angeklagten in seiner Familiensache vertreten. Die Frau des Angeklagten hatte ihren Mann nach dem Missbrauch verlassen. Inzwischen sind sie geschieden. 

Trotz der Vorwürfe wollte der Ex-Staatsanwalt seine Kinder sehen. Der Freund vertrat ihn und sprach die Ex-Freundin an, die nun entlastende Erinnerungen zu Protokoll gibt. Im August, ein halbes Jahr nach der Tat, trafen sich die drei Juristen-Freunde. Als die Ex dem Staatsanwalt sagte, er habe auch mit ihr geschlafen, ohne es zu merken, soll der gesagt haben: Dann könne ja doch stimmen, was sein Sohn ihm vorwerfe. 

Der Prozess wird fortgesetzt.