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Verkehr: Ausnahmeparkgenehmigung für Rettungs- und Einsatzkräfte

Beschäftigte der Feuerwehr, der Polizei und der Justiz in Berlin können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen, wenn sie ungünstige Arbeits- oder Einsatzzeiten haben. „Liegen ihre Dienststellen in Parkraumbewirtschaftungszonen, kämen zu der ohnehin schon bestehenden körperlichen Belastung durch die Arbeits- und Einsatzzeiten auch noch finanzielle Lasten in nicht unerheblicher Höhe hinzu“, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) laut Mitteilung vom Donnerstag. Das sei nun nicht mehr so.

Beschäftigte der Feuerwehr, der Polizei und der Justiz in Berlin können eine Ausnahmeparkgenehmigung beantragen, wenn sie ungünstige Arbeits- oder Einsatzzeiten haben. „Liegen ihre Dienststellen in Parkraumbewirtschaftungszonen, kämen zu der ohnehin schon bestehenden körperlichen Belastung durch die Arbeits- und Einsatzzeiten auch noch finanzielle Lasten in nicht unerheblicher Höhe hinzu“, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) laut Mitteilung vom Donnerstag. Das sei nun nicht mehr so.

Die Ausnahmegenehmigung kann für maximal zwei Jahre beantragt werden und kostet 60 Euro, wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mitteilte. Die Regelung greift seit dem 24. Dezember vergangenen Jahres.

Spranger sagte: „Während Berlin schläft und der Betrieb des ÖPNV noch eingeschränkt ist, sind unsere Rettungs- und Einsatzkräfte im Dienst, werden alarmiert, müssen schnell zu ihren Dienststellen gelangen.“ Gerade Dienstkräften, die in den äußeren Bereichen der Hauptstadt oder in Brandenburg und darüber hinaus wohnen, blieben dann kaum Alternativen zum Auto.

Die Ausnahmegenehmigung kann beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden. Auch Mitarbeiter von Spezialdienststellen wie der Mordkommissionen der Polizei Berlin, der Not- und Eildienste der Berliner Justiz und der Freiwilligen Feuerwehren können die Ausnahmeparkgenehmigung bei ungünstigen Arbeitszeiten beantragen.