[REQ_ERR: COULDNT_RESOLVE_HOST] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Kurz erklärt: Im Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet“– aber wozu eigentlich? – Neuigkeiten für dich

Kurz erklärt: Im Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet“– aber wozu eigentlich?

Jede Woche beantwortet der stern Fragen, die von Lesern gestellt werden. Diesmal geht es um eine kurze Passage aus dem Grundgesetz und was sie eigentlich bedeutet.

Je kürzer ein Satz ist, desto mehr Kraft und Schönheit hat er. Das gilt für „Ich liebe dich“ wie für Gesetzestexte. Rekordverdächtig knapp heißt es in Artikel 14, Absatz zwei des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet.“ Aber so wie auf eine Liebeserklärung viele Worte folgen, so ist es auch mit dem Eigentum im Grundgesetz. Erst die Sätze davor und dahinter lassen erkennen, wie die Sache gemeint ist. Davor steht, dass Eigentum und Erbschaften gewährleistet werden. Dahinter heißt es, der Gebrauch des Eigentums solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Mütter des Grundgesetzes 9.05

„Eigentum verpflichtet“ – gerade auch in der Immobilienwelt

Zusammen beschreibt das die Wirtschaftsordnung, welche die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Kopf hatten: Ja, man darf Fabriken besitzen und riesige Mietshäuser und, selbst wenn das 1949 ganz weit weg war, auch Yachten und Rennpferde. Materiell sollen nicht alle gleich sein; und der oder die Tüchtige darf vom eigenen Erfolg ruhig etwas haben, weil es am Ende allen nützt. Aber wer viel besitzt, trägt eben auch viel Verantwortung. Zum Beispiel dafür, dass es in seiner Fabrik gute Arbeitsplätze gibt und seine Mietwohnungen nicht leer stehen, weil die Spekulation mit ihnen mehr Gewinn verspricht, als dort Familien leben zu lassen.

Besonders in Zusammenhang mit Immobilien wirkt die Allgemeinwohlverpflichtung. Sie rechtfertigt einen Eingriff in die Beziehungen von Mietern und Vermietern, weil es in der Republik des Grundgesetzes eben nicht nur darum gehen soll, wer mehr Macht hat. Artikel 14 ist, in den Worten des Verfassungsgerichts, „eine Absage an eine Eigentumsordnung, in der das Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft hat“.

Diese Frage stamm von stern-Leser Wolfgang Rottler. Sie wollen selbst mehr wissen? Schreiben Sie eine E-Mail an fragen@stern.de