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Staatsanwaltschaft: Höchststrafe für Mord an Blumenverkäuferin verlangt

Im Prozess um das Gewaltverbrechen an einer Blumenverkäuferin aus dem oberfränkischen Lichtenfels hat die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für den 18-jährigen Angeklagten wegen Mordes verlangt. Wie das Landgericht Coburg mitteilte, beantragte der Verteidiger am Mittwoch eine geringere Strafe. Der Anwalt wertete die Tat im Unterschied zur Staatsanwaltschaft lediglich als Totschlag.

Im Prozess um das Gewaltverbrechen an einer Blumenverkäuferin aus dem oberfränkischen Lichtenfels hat die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für den 18-jährigen Angeklagten wegen Mordes verlangt. Wie das Landgericht Coburg mitteilte, beantragte der Verteidiger am Mittwoch eine geringere Strafe. Der Anwalt wertete die Tat im Unterschied zur Staatsanwaltschaft lediglich als Totschlag.

Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Angeklagte hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Wegen des Alters des Beschuldigten findet der Prozess ohne Öffentlichkeit statt. Am 30. Januar will die Jugendkammer des Landgerichts das Urteil verkünden.

Der angeklagte Jugendliche hatte eingeräumt, dass er im März 2023 in den Blumenladen gegangen war, um die Tageseinnahmen zu rauben. Die Mitarbeiterin habe er dabei mit einem Messer bedroht. Schließlich habe er nach einem Handgemenge aus Panik auf die Frau eingestochen. Die 50-Jährige starb an ihren schweren Verletzungen.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe die Verkäuferin nicht töten wollen. Er sei daher nur wegen Totschlags und Raub mit Todesfolge zu verurteilen. Der 18-Jährige selbst entschuldigte sich nach den Plädoyers nochmals für seine Tat. Er hatte vorher in dem Prozess erklärt, dass er durch den Überfall an Geld für einen Angelkurs kommen wollte.

Der Staatsanwalt geht hingegen weiter davon aus, dass der junge Deutsche die Frau zielgerichtet umgebracht habe, um an die Einnahmen des Geschäfts zu kommen. Die Anwältin der Familie des Opfers, die in dem Verfahren Nebenklägerin ist, beantragte ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes und Raub mit Todesfolge. Auch sie sprach sich für zehn Jahre Jugendstrafe aus.

Passanten hatten damals die Leiche der Frau in dem Geschäft entdeckt, weil nach Ladenschluss noch die Dekoration im Außenbereich aufgebaut war. Der Angeklagte wurde etwa zwei Wochen nach der Tat festgenommen.