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Verkehrsgerichtstag: Verbände wollen Reform bei Umgang mit Fahrerflucht

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat es ins Spiel gebracht: Sollte Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet werden?

Beim Umgang mit Fahrerflucht fordern Verbände und Experten eine Reform. Wie genau die aussehen soll, darüber gehen die Meinungen teilweise deutlich auseinander. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar soll darüber vom 24. Januar an gesprochen werden.

„Die Zeit ist reif für eine Reform“, sagte der Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC), Gerhard Hillebrand. Denkbar wäre aus seiner Sicht eine straffreie Meldung eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden. Die Wartepflicht am Unfallort sei überholt. Entscheidend sei einzig und allein, dass der Geschädigte die nötigen Informationen zur Schadensregulierung erhalte.

Bundesjustizminister Buschmann hatte im Zuge einer Reform des Strafrechtes auch ins Spiel gebracht, dass Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet werden könne. Auf jeden Fall soll es nach derzeitigen Plänen künftig eine Möglichkeit geben, Sachschäden online zu melden, damit der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten muss. Derzeit kann eine Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

„Unfallflüchtige haben etwas zu verbergen“

Gegner einer Entschärfung der Strafe sehen anders als etwa der ADAC die Gefahr, dass dadurch anderen Straftaten verschleiert werden könnten. „Wer bei einem Unfall flüchtet, hat oft etwas anderes zu verbergen“, meint der Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. Künftig sei es dann etwa möglich, einen Unfall bei einer Trunkenheitsfahrt erst am Folgetag zu melden. Dann könne der Alkohol im Blut nicht mehr nachgewiesen werden und man müsse sich nur für die milder bestrafte Fahrerflucht verantworten.

Auch die Polizeigewerkschaften sind gegen eine Herabstufung, „um die Hemmschwelle für die Tat weiterhin aufrecht zu erhalten“, heißt es etwa von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle als Strafe zudem komplett gestrichen werden. Derzeit wird die Fahrerlaubnis laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) für gewöhnlich bei sehr hohen Sachschäden entzogen. Bei einem teuren Neuwagen könne dafür schon ein Lackschäden ausreichen.

Fahreignungsregister AK V