[REQ_ERR: COULDNT_RESOLVE_HOST] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Ampel-Streit: Worum es beim Zank um Kindergeld und Freibetrag geht – Neuigkeiten für dich

Ampel-Streit: Worum es beim Zank um Kindergeld und Freibetrag geht

Die FDP will Familien entlasten und den Kinderfreibetrag rückwirkend ab Jahresbeginn anheben. Das käme vor allem Eltern mit hohen Einkommen zugute. Neben der SPD kritisieren auch Ökonomen die Pläne.

Neuer Zündstoff für die Ampel: Finanzminister Christian Lindner (FDP) will den Kinderfreibetrag anheben, das Kindergeld aber nicht. Dafür bekommt er Gegenwind vom Koalitionspartner SPD. Nur Familien mit sehr hohen Einkommen zu entlasten, hält SPD-Chef Lars Klingbeil für ungerecht. Klingbeil forderte in der „Bild“, ebenso die arbeitende Mitte zu entlasten, die die Folgen der Inflation immer noch spüre. „Deswegen ist für mich völlig klar, dass auch Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in diesem Jahr mehr bekommen müssen“, sagte der SPD-Vorsitzende.

Beim Bundesfinanzministerium lässt man Klingbeil jedoch abprallen. „Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt ein Sprecher auf „Capital“-Anfrage. Schon im November 2022 habe man das Kindergeld erhöht, um Familien von den steigenden Preisen zu entlasten – überproportional und vorzeitig. Damals wurde im Inflationsausgleichsgesetz geregelt, dass die Familienleistung von 219 Euro auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigt. „Beim Kinderfreibetrag ist die vorzeitige Erhöhung noch nicht erfolgt, deshalb besteht hier verfassungsrechtlicher Nachholbedarf“, so das Bundesfinanzministerium bei X (früher Twitter) weiter. Wer hat also nun recht in diesem Streit?STERN PAID 19_23 FDP Kindergrundsicherung Kinderarmut 16.33

Kinderfreibetrag: Besser für Besserverdienende

Fest steht: Die Kinderfreibeträge zahlen sich in der Regel nur für Familien mit höheren Einkommen aus. So muss zum Beispiel ein Ehepaar mit einem Kind rund 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen vorweisen, damit sich die Steuerentlastung durch die Kinderfreibeträge stärker auswirkt als das Kindergeld. Bei Familien, die auf den Spitzensteuersatz kommen, sind so mit den Freibeträgen jährlich bis zu 3911 Euro Steuerentlastung drin. Auf den Monat gerechnet sind das 325 Euro.

Zum Vergleich: Eine dreiköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro spart mit den Freibeträgen in Höhe von 9312 Euro nur gut 2420 Euro.

So funktionieren Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum von Kindern steuerfrei bleiben. Dies stellt der Staat zunächst mit einer monatlichen Finanzspritze sicher: Familien bekommen für jedes Kind aktuell 250 Euro Kindergeld pro Monat – 3000 Euro im Jahr.

Die Leistung ist allerdings nur eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, den Eltern nachträglich nach Jahresende über ihre Steuererklärung einfordern können. Dieser senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit die von Ihnen zu zahlende Steuer. Der Kinderfreibetrag lag im Jahr 2022 pro Elternteil bei 5620 Euro und wurde im vergangenen Jahr um 404 Euro angehoben. Anfang dieses Jahres kamen noch einmal 360 Euro obendrauf. Im Jahr 2024 können zwei Elternteile gemeinsam also von 6384 Euro Kinderfreibetrag zuzüglich 2928 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung profitieren – insgesamt 9312 Euro pro Kind.

Das Finanzamt prüft, wie hoch die Steuerentlastung durch die beiden Freibeträge ausfällt. Dem gegenüber stellt es das Kindergeld, das die Familienkasse bereits während des Jahres ausgezahlt hat. Entlasten die Freibeträge stärker als das Kindergeld zur Haushaltskasse einer Familie beigetragen hat, berücksichtigt das Finanzamt die Freibeträge bei der Steuerberechnung. Anschließend addiert es das Kindergeld wieder zur Steuer hinzu. So profitiert niemand doppelt. Die verbleibende Differenz ist der tatsächliche Vorteil.Kindergeld: Verbände kritisieren Lindner 10.28

Nach Plänen Lindners soll der Kinderfreibetrag rückwirkend ab Jahresbeginn nochmals steigen, um weitere 228 Euro auf 6612 Euro. Durch die Erhöhung ergeben sich am Ende ein Freibetrag pro Kind auf 9540 Euro, die das Finanzamt berücksichtigt. Bei Spitzenverdienern kann das am Ende eine Steuererleichterung von gut 4000 Euro bedeuten – ungefähr 330 Euro pro Monat.

Ökonom kritisiert Pläne

Kritik an Lindners Vorhaben kommt nicht nur vom Koalitionspartner SPD, sondern auch von Ökonomen. In Zeiten eines angespannten Haushaltes hält Ökonom Jens Südekum es für ein falsches Signal, jetzt auf die Entlastung der oberen Einkommen zu bestehen.

„Seit 2022 wurde das Kindergeld prozentual gesehen um 14 Prozent erhöht“, sagt der Ökonomieprofessor an der Universität Düsseldorf zu Capital. Im gleichen Zeitraum haben die Anpassungen des Kinderfreibetrags aber nur zu maximal 9 Prozent mehr Steuerersparnis geführt.“ Wenn sich Lindner mit seinen Plänen durchsetze, steigere das die mögliche Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge ebenfalls auf 14 Prozent mehr im Vergleich zu 2022. „Es wurden zuletzt alle Familien entlastet, die Spitzenverdiener nur etwas weniger als Familien mit mittlerem oder kleinem Einkommen“, so Südekum. 

So erhalten Eltern die Familienleistungen

Kindergeld und die Kinderfreibeträge stehen Eltern für jedes Kind zu, das mit in ihrem Haushalt lebt, auch für Adoptiv- und Pflegekinder. Das gilt bis zum 18. Geburtstag des Nachwuchses. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Eltern die Vorteile auch für volljährige Sprösslinge, etwa wenn diese für einen Beruf ausgebildet werden oder studieren. Spätestens mit dem 25. Geburtstag ist Schluss mit den Vorteilen.22: Kindergeld und Kinderfreibetrag  Koalition ringt um Lösung – 61b16d33f5f15f60

Einmal beantragt, zahlt die Familienkasse Kindergeld automatisch aus, rückwirkend allerdings nur für sechs Monate. Frisch gebackene Eltern sollten das Geld deshalb direkt nach der Geburt beantragen.

Alternativ  bekommen Eltern die Kinderfreibeträge, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben. Für jedes Kind muss eine „Anlage Kind“ beiliegen. Dann führt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch und vergleicht, welche Leistung der Familie mehr bringt – Kindergeld oder Kinderfreibeträge.

Bei unverheirateten Müttern und Vätern sowie dauernd getrennt Lebenden stehen jedem Elternteil der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung jeweils zur Hälfte zu. Wer von den vollen Freibeträgen profitieren will, muss die Hälften des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen. Für Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen ist es oft günstiger, statt beider Kinderfreibeträge nur den vollen Betreuungsfreibetrag zu nutzen. Dann rechnet das Finanzamt nämlich nur die Hälfte des Kindergeldes gegen.

Dieser Artikel erschien zuerst im Wirtschaftsmagazin „Capital“, das wie der stern Teil von RTL Deutschland ist.