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Umweltministerin: Landesjagdgesetz braucht noch Zeit: Verfahren verändert

Im Sommer 2022 stellte Umweltministerin Eder einen Entwurf für ein neues Landesjagdgesetz vor – die Meinungen dazu gehen seitdem weit auseinander. Nun wird noch eine ganze Weile daran gearbeitet.

Nach der hitzigen Debatte über die Novelle des Landesjagdgesetzes für Rheinland-Pfalz wird es bis zur Vorlage eines veränderten Entwurfes noch dauern. „Wir haben das Verfahren angepasst“, sagte Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Aktuell würden alle eingegangenen Stellungnahmen von Institutionen oder Verbänden geprüft und bewertet, dann gehe es wieder in einen Dialog mit diesen. „Da gilt: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.“

Es werde ihr nicht um einzelne Begriffe gehen, sagte Eder. Ob in dem Gesetz künftig von einem Kreisjagdberater oder doch weiter von einem Kreisjagdmeister die Rede sei, sei nicht das Entscheidende. Bei dem Ziel der Walderneuerung im Zuge des Klimawandels werde sie aber bleiben. „Alle Seiten haben rote Linien, die gilt es jetzt auszubalancieren“, sagte Eder. „Auch wir haben rote Linien und wir sind uns in der Landesregierung einig, dass das Gesetz im Verfahren verändert wird.“ Die Fachabteilung in ihrem Ministerium werde nun noch mal mit allen Verbänden sprechen. Wann ein neuer Entwurf komme, sei entsprechend noch nicht absehbar.

„Natürlich wird am Ende nicht jeder total glücklich sein“, sagte Eder. „Aber dann haben wir vielleicht auch einen Mittelweg gefunden.“ Dass es so schwierig sei, ein Jagdgesetz zu ändern, sei ihr bewusst gewesen, aber die Schärfe der Debatte habe sie überrascht. Dass es schwierig sei, zeige auch die Tatsache, dass ein solches Vorhaben etwa in Brandenburg nicht gelungen und ein solches Gesetz in Nordrhein-Westfalen sogar wieder „rückabgewickelt“ worden sei.

Dass in Rheinland-Pfalz bereits zu Beginn ein breiter Dialog stattgefunden habe, sei richtig gewesen, betonte die Ministerin. „Dann haben wir die Erfahrung aus dem Evaluierungsprozess aufgeschrieben und direkt in einen Gesetzentwurf gegossen. Da hätte man noch die Schleife drehen sollen, die wir jetzt drehen.“ Bei der neuen Regelung zum Wasserentnahmeentgelt beispielsweise, demzufolge nun auch die Land- und Forstwirtschaft für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zahlen muss, sei so verfahren worden und die Akzeptanz folglich größer.

Zu den schärfsten Kritikern des ersten Entwurfs für ein neues Jagdgesetz zählte in den vergangenen Monaten der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz. Nun begrüßt er, dass das Ministerium einen neuerlichen Austausch anstrebt. Das weitere Vorgehen des Verbandes soll auf einer Sonderdelegiertentagung am 19. Januar mit den Mitgliedern abgestimmt werden. Sofern diese zustimmen, will der Verband nach eigenen Angaben in einen „konstruktiven Dialog“ zur Erstellung eines zweiten Entwurfs eintreten.

Informationen zu dem Regierungsentwurf LJV zur Novellierung des Landesjagdgesetzes