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München: Rechnungshof mahnt Kostenkontrolle bei U-Bahn-Bau an

Die Verlängerung der U6 in München ist bereits im Bau. Doch was das Projekt bis zur Fertigstellung kostet, ist unklar. Das behagt dem Obersten Rechnungshof gar nicht.

Weil die Kosten für die Verlängerung des Münchner U-Bahn-Netzes nur in Teilen bekannt sind, hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) mehr Transparenz angemahnt. „Aktuell ist nur der Teil der Projektkosten für die Schieneninfrastruktur in Höhe von mindestens 212 Millionen Euro beziffert. Weitere Kosten des Gesamtprojekts, zum Beispiel für die Park-and-Ride-Anlage oder die Fahrzeuganschaffung, sind bislang nicht bekannt“, betonte der ORH. 

Deren Übernahme habe der Freistaat aber zumindest teilweise zugesagt. Den zuständigen Ministerien zufolge gebe es bei der Kostenentwicklung allerdings wenig Steuerungsmöglichkeiten, da die Projektausführung im Wesentlichen durch technische Vorgaben für den U-Bahn-Bau vorgegeben sei. Nach Ansicht des ORH sollte dennoch ein Kostenziel gesetzt und ein aussagekräftiges Controlling und Berichtswesen zur Überwachung geschaffen werden. „Ein solches sorgt für Transparenz in der Projektgesellschaft, beim Freistaat und letztlich auch gegenüber dem Parlament“, argumentierte der ORH.

Verlängerung von Großhadern nach Martinsried

Die Münchner U-Bahn-Linie 6 soll um gut einen Kilometer von der Station Klinikum Großhadern zum Forschungscampus Martinsried verlängert werden. Für die Realisierung ist die U-Bahn Martinsried Projektmanagement GmbH & Co. KG. zuständig, deren Mehrheitsgesellschafter der Freistaat ist – vertreten durch Bau-, Wissenschafts- und Finanzministerium. 

Der ORH mahnte nun in seiner „beratenden Äußerung“ mehr Transparenz gegenüber dem Landtag an, weil das Projekt schließlich Haushaltsmittel über mehrere Legislaturperioden hinweg binde. Ein Controlling sei besonders wichtig, wenn wie im vorliegenden Fall Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinanderfielen. Denn während die Gemeinde Planegg Bauherrin der U-Bahn Martinsried ist, hat sich der Freistaat vertraglich verpflichtet, wesentliche Kosten zu übernehmen – und ist damit Risikoträger.