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Bildung: Städtetag nimmt bei Ganztagsbetreuung Land in die Pflicht

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule gilt ab August 2026. Die kommunalen Spitzen fordern finanzielle Unterstützung für die Umsetzung.

Der Städtetag fordert finanzielle Unterstützung vom Land, damit der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab 2026 in Rheinland-Pfalz reibungslos umgesetzt werden kann. „Wir haben Konnexität von der Landesregierung eingefordert, weil dieser Rechtsanspruch eine neue Aufgabe für die Kommunen ist“, sagte die geschäftsführende Direktorin des Städtetags, Lisa Diener, der Deutschen-Presseagentur in Mainz. Das sei aber abgelehnt worden. „Es kann nicht sein, dass das Land im Bundesrat der neuen Aufgabe für die Kommunen zustimmt und sich dann der Verantwortung dafür entzieht.“

Ebenfalls habe das Land abgelehnt, sich an den Investitionskosten zu beteiligen. Begründet worden sei das mit der Schulbaurichtlinie, über die die Schulträger finanziert würden. Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung erfordere aber nicht nur bauliche Maßnahmen an den Schulen wie etwa neue Mensen und Kantinen sowie Mehrzweck- und Aufenthaltsräume. Dieser sei auch sehr personalintensiv, da weiteres Personal für die Nachmittagsbetreuung, insbesondere in den Ferienzeiten, benötigt werde. Werde die Ganztagsbetreuung nicht gewährleistet, drohten den Kommunen Forderungen nach Schadenersatz der Eltern. 

Schrittweise Einführung Jahr für Jahr

Ab August 2026 greift bundesweit ein bereits 2021 verankerter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung: Der gilt zunächst für alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, sodass er ab August 2029 für jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier gilt. Vor diesem Hintergrund setzten viele Bundesländer zunächst auf einen quantitativen und schrittweisen Ausbau der Angebote.

Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2004 das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt. Es stellt sicher, dass keine kostenintensiven Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen werden, ohne dass die Kommunen für diese Mehrbelastung vom Land einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Den Kommunen soll das Konnexitätsprinzip eine zusätzliche, langfristige finanzielle Sicherheit bringen. 

Derzeit würden viele Förderanträge von den Schulen gestellt sowie Investitions- und Bedarfspläne gemacht, berichtete die geschäftsführende Direktorin des kommunalen Spitzenverbands. Der Bund stelle für die baulichen Maßnahmen 70 Prozent der Kosten zur Verfügung. Die restlichen 30 Prozent müssten die Kommunen abdecken. Das Land Rheinland-Pfalz übernehme bei den baulichen Investitionen keinen Betrag. Viel hänge bei den Kalkulationen auch davon ab, wie sehr die Eltern den Anspruch auf Ganztag geltend machten und ihre Kinder tatsächlich acht Stunden betreuen ließen.

Blick auf andere Bundesländer

„Wir beginnen im Jahr 2026 erst mit der ersten Klasse und dann kommt im nächsten Schuljahr die nächste Klassenstufe“, erklärte Diener. Die baulichen Maßnahmen könnten sich damit auch peu à peu entwickeln. Entsprechend seien auch die Förderprogramme des Bundes gestaltet. Die kommunalen Spitzenverbände seien jedoch weiter mit der Landesregierung in Gesprächen und würden dabei auch auf das Vorgehen in anderen Bundesländern verweisen. Teilweise teilten sich Land und Kommunen den 30-Prozent-Anteil bei den baulichen Maßnahmen zur Hälfte auf.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte jüngst Befürchtungen geäußert, dass sich der Lehrkräftemangel in den Schulen wegen der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bundesweit erheblich verschärft. Bis 2030 werden nach der Prognose der Gewerkschaft über 110.000 Lehrkräfte sowie mehrere hunderttausend Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe fehlen. Der schrittweise Rechtsanspruch biete aber auch eine einzigartige Gelegenheit, die Bildungslandschaft in Deutschland nachhaltig zu stärken.