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Prozesse: Tod nach Schönheitsoperation – Frauenarzt vor Gericht

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge steht seit Montag ein 61 Jahre alter Frauenarzt vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anklage wirft dem aus Sachsen-Anhalt stammenden Mediziner vor, durch eine falsche Narkose den Tod einer 34 Jahre alten Patientin verursacht zu haben.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge steht seit Montag ein 61 Jahre alter Frauenarzt vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anklage wirft dem aus Sachsen-Anhalt stammenden Mediziner vor, durch eine falsche Narkose den Tod einer 34 Jahre alten Patientin verursacht zu haben.

Bei der Frau war im November 2019 in den Praxisräumen einer Hausärztin in Frankfurt-Schwanheim eine Fettabsaugung vorgenommen worden. Während der Operation trat akuter Sauerstoffmangel auf, der am Ende zum Tod der Frau führte. Auch eine Reanimation und ein Hubschrauber-Einsatz hatten sie nicht retten können.

Der Frauenarzt war neben seiner Praxistätigkeit in Sachsen-Anhalt nebenher auch mit Schönheitsoperationen beschäftigt, die er unter anderem in der Praxis der Frankfurter Ärztin gegen ein entsprechendes Nutzungsentgelt ausführte. Der Patientin waren 1200 Euro Behandlungsgebühr in Rechnung gestellt worden, von denen bereits 300 Euro angezahlt worden waren.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte die Operation nicht in den Räumlichkeiten der Ärztin vorgenommen werden dürfen. Die Anklage geht deshalb von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Zum Prozessbeginn übernahm der Angeklagte die Verantwortung für den Tod der Patientin und sagte, es tue ihm alles sehr leid. Gleichwohl sei die Anklage nicht in allen Punkten zutreffend.

Streitig ist unter anderem die Frage, ob die Patienin im Vorfeld über alle Risiken der Operation aufgeklärt worden sei und vor diesem Hintergrund in den Eingriff eingewilligt habe. Die Schwurgerichtskammer hat vorerst noch fünf weitere Verhandlungstermine bis Anfang Februar anberaumt.