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Prozesse: Tödlicher Hauseinsturz in Düsseldorf: Gericht lässt Klage zu

Nach einem tödlichen Hauseinsturz in der Düsseldorfer Innenstadt im Sommer 2020 hat das Landgericht Düsseldorf die Anklage gegen fünf von sechs Beschuldigten zugelassen. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Nach einem tödlichen Hauseinsturz in der Düsseldorfer Innenstadt im Sommer 2020 hat das Landgericht Düsseldorf die Anklage gegen fünf von sechs Beschuldigten zugelassen. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Gegen einen sechsten Beschuldigten lehnte das Landgericht die Anklage hingegen ab. Demnach stand das Verhalten des Prüfingenieurs wohl nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Tod der Unglücksopfer.

Wann der Prozess starten soll, ist unklar. Zunächst können Staatsanwaltschaft sowie Nebenklage Beschwerde über die nicht zugelassene Anklage einlegen. Darüber habe das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden.

Bei dem Hauseinsturz in der Düsseldorfer Innenstadt waren zwei Bauarbeiter im Alter von 35 und 39 Jahren ums Leben gekommen. Laut Staatsanwaltschaft war im Erdgeschoss eine tragende Wand durchbrochen worden, so dass erst die Decke und dann der Rest des Hauses einstürzten. Die Stadt hatte nach früheren Angaben noch keine Baufreigabe erteilt.